Voraussetzungen

Brennholzbestellung in Ihrer Gemeinde

Derzeit können ausschließlich Bestellungen von Personen mit gültiger Meldeadresse in der jeweiligen Gemeinde angenommen werden.


Alle gemeindespezifischen Besonderheiten – beispielsweise Maximalmengen pro Haushalt, Poltergrößen und der örtliche Brennholzpreis – entnehmen Sie bitte den Mitteilungen im jeweiligen Amtsblatt.